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Selbst vergorener Karambolasaft (Sternfruchtsaft) kann durchaus Alkohol enthalten, da bei der Gärung Zucker in Alkohol umgewandelt wird. Der genaue Promillegehalt im Blut nach dem Genuss hängt aber von mehreren Faktoren ab: dem Alkoholgehalt des Saftes selbst, der Menge, die Sie trinken, Ihrem Körpergewicht, Geschlecht, Ihrem Stoffwechsel und davon, ob Sie etwas gegessen haben. Im Durchschnitt liegt der Alkoholgehalt bei selbst vergorenem Fruchtsaft meist zwischen 0,5 % und 5 % Volumenprozent, abhängig von Zuckergehalt und Dauer der Gärung. Wenn Sie zum Beispiel ein Glas (200 ml) Saft mit 3 % Alkohol trinken, nehmen Sie etwa 6 Gramm reinen Alkohol auf. Bei einer 70 kg schweren Person entspricht das – grob gerechnet – etwa 0,13 bis 0,15 Promille im Blut. Dies ist aber nur ein grober Richtwert; der tatsächliche Wert kann abweichen. Wenn Sie in einer MPU-Situation oder als Fahrer unterwegs sind, sollten Sie sehr vorsichtig sein: Selbst kleine Mengen Alkohol können bereits nachweisbar sein oder im Straßenverkehr zu Problemen führen. Besonders bei selbst hergestellten Getränken ist der Alkoholgehalt schwer einschätzbar. Im Zweifel ist es besser, ganz auf alkoholhaltige Getränke zu verzichten, solange Sie sich im Straßenverkehr bewegen oder eine MPU bevorsteht. Falls Sie regelmäßig fermentierte Getränke zu sich nehmen, empfehle ich Ihnen, den Alkoholgehalt gelegentlich mit entsprechenden Messstreifen oder einem Alkoholmessgerät zu prüfen. Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen zur MPU stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

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