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Vielen Dank für deine Frage zum Thema Dibutylone und dessen Nachweiszeiten bei der MPU. Dibutylone gehört zu den sogenannten „Research Chemicals“ aus der Gruppe der synthetischen Cathinone. Es gibt bisher nur wenige wissenschaftliche Studien zu deren Abbau und Nachweisbarkeit, was die Beurteilung etwas erschwert. Nach aktuellem Stand ist Dibutylone im Urin meist bis zu 2–4 Tage nach einmaligem Konsum nachweisbar. Bei regelmäßigem oder langanhaltendem Konsum kann sich die Nachweiszeit jedoch verlängern, da sich Abbauprodukte im Körper anreichern können. Bei der MPU ist es aber wichtig zu wissen: Es interessiert die Gutachter nicht nur, ob du aktuell „clean“ bist, sondern auch, ob du glaubhaft und nachweisbar dauerhaft drogenfrei lebst. Dafür verlangen die Behörden in der Regel eine mindestens 6- bis 12-monatige Abstinenz, die du durch offizielle Urin- oder Haaranalysen belegen musst. Gerade bei Haarproben können Drogen und deren Abbauprodukte, je nach Haarlänge, mehrere Monate rückwirkend nachgewiesen werden. Mein Rat: Setze dich ehrlich mit deinem Konsum auseinander und beginne frühzeitig mit anerkannten Abstinenznachweisen. Lass dich am besten von einer Suchtberatungsstelle oder einem erfahrenen MPU-Berater begleiten, damit du keine Fehler machst und die Anforderungen der MPU erfüllst. So erhöhst du deine Chancen, die MPU erfolgreich zu bestehen.

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