Verkehrszeichenerkennung aus - schuld?
Verkehrszeichenerkennung aus, Reifen kaputt. Schuld?
Verkehrszeichenerkennung aus, Reifen kaputt. Schuld?
Bei einer Verkehrsbehinderung durch einen kaputten Reifen und einer ausgeschalteten Verkehrszeichenerkennung stellt sich die Frage nach der Schuld immer im Zusammenhang mit dem konkreten Unfallhergang oder Verstoß. Grundsätzlich ist die Verkehrszeichenerkennung eine Assistenzfunktion, die den Fahrer unterstützen soll, aber keine Pflichtausstattung darstellt. Das heißt, das bloße Ausschalten dieser Funktion begründet noch keine Schuld an einem Unfall oder Verkehrsverstoß. Entscheidend ist, wie du dich als Fahrer verhalten hast. Wenn du beispielsweise ein Tempolimit oder ein anderes Verkehrszeichen übersehen hast, weil du dich ausschließlich auf die Assistenzsysteme verlassen hast, könnte das problematisch sein. Der Gesetzgeber sieht den Fahrer in der Verantwortung, alle Verkehrszeichen eigenständig wahrzunehmen, egal ob Assistenzsysteme an- oder ausgeschaltet sind. Ein platter Reifen macht dich ebenfalls nicht automatisch schuldig. Wichtig ist aber, dass du nach dem Feststellen eines Schadens – wie einem kaputten Reifen – angemessen reagierst, zum Beispiel durch das Absichern der Unfallstelle und das Anhalten an einer sicheren Stelle. Wenn durch dein Verhalten andere gefährdet wurden, könnte dir ein Vorwurf gemacht werden. War dein Verhalten jedoch angemessen und hast du keine Verkehrsregeln verletzt, liegt in der Regel keine Schuld vor. Zusammengefasst: Die ausgeschaltete Verkehrszeichenerkennung führt nicht automatisch zu einer Schuld. Entscheidend ist, dass du als Fahrer immer aufmerksam bist und dich an die Verkehrsregeln hältst. Ein technischer Defekt wie ein platter Reifen entbindet dich nicht von deinen Pflichten, aber solange du richtig reagierst, ist dir in der Regel kein Vorwurf zu machen. Bei Unsicherheiten oder konkreten Vorwürfen empfiehlt sich immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls, eventuell mit juristischer Unterstützung.
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