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Ich verstehe, dass die Situation etwas verwirrend ist: Die Heckscheibenheizung funktioniert nicht, und gleichzeitig gab es ein Problem mit den Reifen. In Bezug auf die Schuldfrage kommt es darauf an, wie genau die Ereignisse zusammenhängen und was letztlich zum Schaden geführt hat. Wenn die Heckscheibenheizung ausgefallen ist und du dadurch zum Beispiel bei schlechter Sicht rückwärts gefahren bist und einen Unfall verursacht hast, könnte das eine Rolle spielen. In solchen Fällen wird geprüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher war und ob du als Fahrer deine Sorgfaltspflicht beachtet hast. Wenn du bei schlechter Sicht trotzdem gefahren bist und der Ausfall der Heckscheibenheizung zur Unfallursache beigetragen hat, kann dir eine Mitschuld gegeben werden. Anders sieht es aus, wenn der Ausfall keinen Einfluss auf die Situation hatte. Beim Thema Reifen gilt: Als Fahrzeughalter bist du verpflichtet, auf die Verkehrssicherheit deines Autos zu achten. Sind die Reifen abgefahren, beschädigt oder nicht den Vorschriften entsprechend, kann das als Fahrlässigkeit gewertet werden. Sollte durch defekte Reifen ein Unfall entstehen, kann die Schuld ganz oder teilweise dem Fahrer zugerechnet werden. Zusammengefasst: Die Schuldfrage hängt immer vom genauen Hergang ab. Wenn technische Mängel wie eine defekte Heckscheibenheizung oder kaputte Reifen zum Unfall beitragen und du das Auto trotzdem genutzt hast, kann dir eine Mitschuld oder sogar die gesamte Schuld zugewiesen werden. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Beratung, um deinen spezifischen Fall zu klären.

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