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Vielen Dank für deine Frage und deine Offenheit bezüglich der Diagnose Olfactophilie. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass allein die Diagnose einer Olfactophilie – also einer Vorliebe für bestimmte Gerüche im sexuellen Kontext – nicht automatisch zu einer Disqualifikation bei der MPU führt. Entscheidend ist immer, ob und inwiefern sich diese Vorliebe auf deine Fahreignung auswirkt. Die MPU prüft vor allem, ob jemand charakterlich, psychisch und körperlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Es wird insbesondere darauf geachtet, ob eine Erkrankung oder Störung das sichere Verhalten im Straßenverkehr beeinträchtigt oder zu Gefährdungen führen könnte. Solange deine Olfactophilie nicht mit strafrechtlich relevanten Handlungen (zum Beispiel exhibitionistischem Verhalten, Übergriffen oder Kontrollverlusten im Straßenverkehr) oder anderen psychischen Problemen verbunden ist, ist sie für die Fahreignung in der Regel nicht relevant. Sollte die Olfactophilie jedoch in Zusammenhang mit Verkehrsauffälligkeiten, Delikten oder Kontrollverlust stehen, wird dies im Gutachten kritisch geprüft. In diesem Fall solltest du dich gut vorbereiten und gegebenenfalls fachliche Unterstützung suchen, um im Gespräch glaubhaft darzulegen, dass keine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht. Mein Rat: Sprich im Zweifel offen mit einem erfahrenen MPU-Berater oder Facharzt darüber, um die individuelle Situation zu klären. In den allermeisten Fällen ist eine Diagnose wie Olfactophilie aber kein grundsätzliches Hindernis für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

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