Kondolenzbuch Fälschung - Führerschein ausgeschlossen?

Vorstrafe wegen Kondolenzbuch-Fälschung. Kein Führerschein?

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Zunächst einmal möchte ich betonen, dass eine Verurteilung wegen einer Straftat wie der Fälschung eines Kondolenzbuchs nicht automatisch zum dauerhaften Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines Führerscheins führt. Relevant ist hierbei vor allem, ob die Tat Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zulässt. Im Fahrerlaubnisrecht spielt die sogenannte „charakterliche Eignung“ eine zentrale Rolle. Straftaten, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr oder zu erheblichen Aggressionsdelikten haben, führen in der Regel nicht direkt zum Entzug oder zur dauerhaften Verweigerung des Führerscheins. Allerdings kann es in Ausnahmefällen sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einer solchen Vorstrafe Zweifel an Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit hegt und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnet, besonders wenn mehrere oder schwerwiegende Delikte vorliegen. Bei einer einmaligen Fälschung, die zudem keinen Bezug zum Straßenverkehr hat, ist das aber eher selten. Sollten Sie dennoch zu einer MPU aufgefordert werden, geht es vor allem darum, Ihre Einsicht und Ihre Einstellung zu Recht und Gesetz glaubhaft darzulegen. Sie sollten sich also gut auf eine mögliche MPU vorbereiten und offen und reflektiert mit Ihrem Fehlverhalten umgehen. Die Chancen stehen meist gut, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie aus Ihrem Fehler gelernt haben und keine Wiederholungsgefahr besteht. Es ist ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, um Unsicherheiten auszuräumen und bestmöglich vorbereitet zu sein.

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