Grabstein Beschädigung - Führerschein ausgeschlossen?

Vorstrafe wegen Grabstein-Beschädigung. Kein Führerschein?

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Zunächst einmal möchte ich Sie beruhigen: Eine Vorstrafe wegen der Beschädigung eines Grabsteins führt in der Regel nicht automatisch dazu, dass Sie keinen Führerschein machen oder behalten dürfen. Das Verkehrsrecht und das Strafrecht sind grundsätzlich zwei verschiedene Bereiche. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Wichtig ist zu wissen, dass das Straßenverkehrsamt nur dann Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Fahrzeugs haben darf, wenn die Straftat einen Bezug zur Fahreignung hat. Das ist meist bei Straftaten im Straßenverkehr, bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei sehr schweren, wiederholten Gewalt- oder Eigentumsdelikten der Fall. Eine einmalige Sachbeschädigung wie die Beschädigung eines Grabsteins wird in den meisten Fällen nicht als Hinweis auf fehlende Fahreignung gewertet, solange keine weiteren gravierenden Straftaten oder Auffälligkeiten vorliegen. Sollten jedoch mehrere oder schwerwiegendere Straftaten vorliegen, oder sollte die Tat im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder Aggressionsproblemen stehen, kann das Amt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen, um Ihre Eignung zu überprüfen. Dann wäre es wichtig, sich gut vorzubereiten und die eigenen Motive und Verhaltensweisen ehrlich zu reflektieren. Mein Rat: Bleiben Sie ehrlich bei Angaben gegenüber Behörden, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (eventuelle Urteile, Strafregisterauszug) und lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig beraten. In den meisten Fällen ist eine einzelne Sachbeschädigung jedoch kein Ausschlussgrund für den Führerschein.

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