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Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der sogenannte „Ewiges-Licht-Diebstahl“ zwar eine Straftat darstellt, aber für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nur dann direkt relevant wird, wenn sie im Zusammenhang mit charakterlicher Nichteignung steht. Das bedeutet: Das Straßenverkehrsamt prüft bei Vorstrafen, ob Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und deinem verantwortungsvollen Verhalten bestehen. Bei einmaligen, geringfügigen Diebstahlsdelikten – wie dem Entwenden eines „Ewigen Lichts“ – wird in der Regel keine grundsätzliche Fahreignung infrage gestellt, solange keine weiteren Delikte oder Auffälligkeiten vorliegen. Sollte dies jedoch nicht die einzige Straftat sein oder gibt es Hinweise auf wiederholte Straffälligkeit, könnte das Amt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen, um deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. In diesem Fall ist es wichtig, dass du dich umfassend auf die MPU vorbereitest und dich mit den Hintergründen deines Verhaltens auseinandersetzt. Zeige Einsicht, erkläre, wie es zu der Tat kam, und was du inzwischen unternommen hast, um dein Verhalten zu ändern. Die Chancen, den Führerschein zu bekommen oder zurückzubekommen, stehen bei einem einmaligen, nicht gravierenden Diebstahl meist gut. Es ist dennoch ratsam, ehrlich mit deiner Vorgeschichte umzugehen und gegebenenfalls eine Beratungsstelle aufzusuchen, damit du optimal vorbereitet bist. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten kannst du dich jederzeit an einen erfahrenen MPU-Berater wenden, der dich individuell unterstützt.

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